Kostenlose Microsoft Traingings (SA-Voucher)
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Die ppedv GmbH ist seit 2005 als
Microsoft Gold Certified Partner for Learning
Solutions profiliert.
Wir stehen für
original Microsoft-Kurse, hohes
Qualitätsniveau und jahrelange Erfahrung im
Schulungsbereich. 95 % unserer Trainings
wurden im Jahr 2011 ausschließlich von
festangestellen und zertifizierten
Trainern durchgeführt. Leistungsstarke
Hardware sowie aktuelle System- und
Anwendungssoftware garantieren praxisnahe
Schulungen die Spaß machen.
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Microsoft Official Curriculum (MOC)
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Wir besitzen als Microsoft Partner die
Lizenz und das fachliche Können, von
Microsoft erstellte und autorisierte
MOC-Kurse (Microsoft Official Curriculum)
zu halten. Dies ist ein Standard, der
weltweit an den gleichen Qualitätsnormen
gemessen wird.
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Kostenlose Microsoft Trainings (SA-Voucher)
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Unternehmen mit einem Volumenlizenzvertrag
erhalten im Rahmen des Software Assurance
Programmes (S.A.) kostenlose
Trainingsvouchers direkt von Microsoft.
Mit Software Assurance für Desktops haben Sie
bzw. Ihre IT-Mitarbeiter Anspruch auf eine
bestimmte Anzahl von Trainingsgutscheinen.
Bei ppedv GmbH können Sie damit jedes Seminar
das mit einer MOC-Unterlage durchgeführt
wird, kostenlos besuchen.
Hier finden Sie alle Informationen über
Inhalt und Dauer der Trainings. Buchen Sie
einfach online das
gewünschte Training. Ist Ihnen Ihr
aktueller Bedarf nicht bekannt, laden Sie
sich einfach den englischsprachigen
SA-Voucher Calculator von Microsoft
runter
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Gültigkeit
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Pro Lizenzvertrag, der in der Regel 3
Jahre läuft, bekommen Sie ihre Voucher. Diese
laufen seit 11.11.2007 nicht mehr nach 6
Monaten ab, sondern verfallen mit Ablauf des
Lizenzvertrages in dessen Zusammenhang die SA
Voucher ausgestellt wurden. Prüfen Sie die
Laufzeit Ihres Lizenzvertrages! Lösen Sie
jetzt Ihre Trainingsgutscheine in den
ppedv-Schulungszentren in Wien, Burghausen,
München oder einen der 8 anderen ppedv
Standorten ein.
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Ausbildungsförderung
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Bildungsfreibetrag § 4 Abs. 4 Z. 8 EstG
20 % der Aufwendungen, die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung* in Rechnung gestellt wurden.
In die Bemessungsgrundlage dürfen die Fahrtkosten sowie die Kosten der Verpflegung und Unterbringung der Dienstnehmer nicht einbezogen werden.
* Als Einrichtung gelten nur: Bildungseinrichtungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Einrichtungen, deren Geschäftsgegenstand in einem wesentlichen Umfang in der Erbringung von Dienstleistungen der beruflichen Aus-oder Fortbildung besteht.
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